Dritter überarbeiteter Entwurf für UN Treaty veröffentlicht
"Neuer Entwurf für einen UN-Treaty – Deutschland und EU müssen im Oktober an den Verhandlungstisch!", 20. August 2021
In dieser Woche ist der dritte überarbeitete Entwurf (Third Revised Draft) für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) veröffentlicht worden. Ziel des Abkommens ist es, weltweit Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten zu verpflichten. Deutschland und die EU haben sich an den bisherigen Verhandlungsrunden in den vergangenen sechs Jahren jedoch nicht inhaltlich beteiligt.
Als Teil der Treaty Alliance Deutschland begrüßen wir den neuen Entwurf, der eine weitere Verbesserung gegenüber der Vorgängerversion, dem „Second Revised Draft“, darstellt. So sieht der Entwurf zahlreiche Klärungen von Rechtsbegriffen vor, weitet den Anwendungsbereich auch auf die nachgelagerte Lieferkette aus und schließt erstmals Auswirkungen auf das Klima in die Sorgfaltspflichten mit ein. Der dritte überarbeitete Entwurf spiegelt somit die aktuellen Debatten und Erkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte wider und stellt eine gute Grundlage für die Verhandlungen dar, die vom 25. bis 29. Oktober 2021 in Genf stattfinden werden. Der neue Entwurfstext des UN-Treaty sieht, auch gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz, eine deutliche Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. So sollen Staaten sicherstellen, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen Zugang zu Wiedergutmachung und Schadensersatz bekommen. Zudem wären grundsätzlich alle Unternehmen von der Regelung betroffen.
Das deutsche Lieferkettengesetz, das Bundestag und Bundesrat im Juni verabschiedet haben, ist ein wichtiger erster Schritt, um Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten. Auch die EU muss nun eine ambitionierte Regelung vorlegen und damit über das deutsche Gesetz hinausgehen. Aber es bedarf auch auf internationaler Ebene einheitlicher Bestimmungen – nicht zuletzt fordert die Wirtschaft selbst eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen weltweit. Die Bundesregierung muss daher durch konkrete Schritte auf ein Verhandlungsmandat der EU für die Verhandlungen im Oktober drängen, um die Chance eines rechtsverbindlichen internationalen Vertrags nicht verstreichen zu lassen.