Interview: Betroffene des Fabrikbrands in Pakistan fordern im Musterprozess Schmerzensgeld
Im September 2012 sind in einer Textilfabrik der Firma Ali Enterprises in Karatschi 258 Menschen gestorben. Die Fabrik arbeitete zu 70 Prozent im Auftrag des Textildiscounters Kik. In dem Musterprozess verlangen ein Überlebender und drei Angehörige Schmerzensgeld von Kik. Nach Ansicht der Kläger ist Kik für den mangelnden Brandschutz und die versperrten Fluchtwege in der Fabrik mitverantwortlich...
Die Klage wird [...] nach pakistanischem Recht [beurteilt]. Denn Pakistan ist der Ort, an dem die schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten stattfand...
In Pakistan müssen derartige Schadenersatzklagen spätestens ein Jahr nach dem Todesfall eingereicht werden. Die Klage gegen Kik wurde erst zweieinhalb Jahre nach dem Brand erhoben. Die Kläger hatten aber mit Kik einen Verjährungsverzicht ausgehandelt, das ist in Deutschland möglich. Ein solcher Verzicht ist nach pakistanischem Recht aber nicht wirksam...
Wir weisen darauf hin, dass es im pakistanischen Recht eine Ausnahme von der strengen Verjährungsfrist gibt – wenn bereits über eine gütliche Einigung verhandelt wurde. Tatsächlich haben die Kläger ja mit Kik über eine außergerichtliche Entschädigung verhandelt. Aus unserer Sicht ist die Klage deshalb nicht verjährt...