Pressemitteilung ECCHR: Verfahren gegen KiK vorm Landgericht Dortmund droht an Verjährungsfrist zu scheitern
Das Landgericht Dortmund muss nun entscheiden, ob die Ansprüche von vier Betroffenen des Fabrikbrands verjährt sind. Ein Rechtsgutachten für das Gericht geht davon aus, dass die Ansprüche nach pakistanischem Recht verjährt sein könnten. Dem widersprechen das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und sein Kooperationsanwalt Remo Klinger, der die pakistanischen Kläger vor Gericht vertritt. Nach deutschem Recht sind die Ansprüche unstreitig nicht verjährt...
Rechtsanwalt Klinger [...] erläutert: „Im November 2014 hatte ich mit KiK einen Verjährungsverzicht vereinbart.“ Dies sei Voraussetzung für die anschließenden Entschädigungsverhandlungen gewesen. „Wenn ein deutscher Rechtsanwalt mit einem anderen deutschen Rechtsanwalt eines deutschen Unternehmens einen Verjährungsverzicht vereinbart, den es so nur im deutschen Recht gibt, dann haben sich die Parteien auch auf die Anwendung des deutschen Rechts für die Beurteilung der Verjährungsfrage geeinigt.“ Daher könne keine Verjährung eingetreten sein.