Bundesregierung verabschiedet schwachen nationalen Aktionsplan Wirtschaft & Menschenrechte
Die Bundesregierung hat heute den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. VENRO, das Forum Menschenrechte und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung kritisieren die fehlende Verbindlichkeit: Unternehmensverantwortung bleibt für deutsche Unternehmen weiterhin eine freiwillige Angelegenheit. "Der Aktionsplan äußert zwar die Erwartung, dass Unternehmen die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften achten. Wenn Unternehmen dies ignorieren, müssen sie aber weder Bußgelder, noch Zivilklagen oder andere Konsequenzen fürchten", bemängelt Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Auslandsinvestoren ihre Rechte international einklagen können, während Opfern von Menschenrechtsverletzungen diese Möglichkeit verweigert wird." "Immerhin setzt sich die Bundesregierung eine Zielmarke: Bis 2020 sollen die Hälfte aller Großunternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten umsetzen", erklärt Julia Duchrow, Mitglied im Koordinierungskreis des Forums Menschenrechte, und begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium seine völlige Blockadehaltung aufgeben musste. Für den Fall, dass dieses Ziel verfehlt wird, erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung. "Die Bundesregierung sollte ein solches Gesetz nicht nur erwägen, sondern unmissverständlich ankündigen, falls die Unternehmen nicht liefern", so Duchrow. Wichtig sei zudem eine unabhängige und transparente Überprüfung auf Grundlage robuster Kriterien...