Deutschland: Zivilgesellschaft begrüßt Eckpunkte für Lieferkettengesetz, kritisiert jedoch beschränkte Haftung
"Beschränkte Haftung für Firmen", 25 Juni 2020
Die Bundesregierung will die Haftungsregeln für Unternehmen bei einer Verletzung von Menschenrechten in internationalen Geschäftsbeziehungen entschärfen. Das in einem künftigen Lieferkettengesetz geforderte Risikomanagement müsse „verhältnismäßig und zumutbar“ sein, heißt es in einem Eckpunktepapier von Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD)...
Die künftige gesetzliche Regelung soll rund 7300 Unternehmen betreffen - sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften...
Ein erstes Monitoring hatte Ende 2019 ernüchternde Ergebnisse geliefert... Das Resultat einer zweiten Erhebung soll Mitte Juli präsentiert werden...
Das neue Eckpunktepapier [...] relativiert: Die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfalt sei umso größer „je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit“. Das Papier fordert von den Unternehmen neben einer Risikoanalyse auch Beschwerdemechanismen und eine transparente Berichterstattung. Werden die Menschenrechte nicht ausreichend wirksam geschützt, sollen auch Bußgelder verhängt und Firmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können.
Das Hilfswerk Misereor begrüßte die Eckpunkte... Kritisch sieht er [Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel] aber, dass die Haftung von Firmen, die sich an Brancheninitiativen wie dem Textilbündnis beteiligen, beschränkt werden soll. Die wenigsten dieser Initiativen genügten den Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen, monierte Spiegel.