Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen: Politische und rechtliche Gestaltungsansätze
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen wurde mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in das internationale Menschenrechtssystem eingeführt. Sie adressiert Lücken im Menschenrechtsschutz, die durch transnationale Aktivitäten von Unternehmen entstanden sind. Eine politische und rechtliche Ausgestaltung erscheint notwendig, um z.B. Haftungsfragen zu klären und vor allem auch Opfer von Menschenrechtsverletzungen mit entsprechenden Verfahren zur Einforderung ihrer Rechte auszustatten. In Deutschland sollte ein solcher Ausgestaltungsprozess im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte angestoßen werden. Dabei kann auf eine bereits in der Wirtschaftspraxis bestehende Anzahl an Sorgfaltsmaßnahmen zurückgegriffen werden, die bislang jedoch nicht auf menschenrechtliche Belange angewendet wurden. Geklärt werden sollte, inwieweit das Recht welchen Staates in Fällen der grenzüberschreitenden Menschenrechtsbeeinträchtigungen maßgeblich ist. Somit sollte eine neue gesetzliche Regelung klarstellen, dass Unternehmen ihre Sorgfalt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften in Hinblick auf Rechtsgüter, die völkerrechtlich geschützt sind, anzuwenden haben. Gleichzeitig sollten Mindestanforderungen und inhaltliche Vorgaben an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gestellt werden. Durch den comply or explain-Ansatz kann dem Proportionalitätsgrundsatz Rechnung getragen werden, sodass die gesetzliche Vorschrift für große und kleine Unternehmen gleichermaßen flexibel anwendbar ist...