Handelsblatt Research Institute-Studie: Kostenbelastung durch Einhaltung der Menschenrechte nur gering
Maximal 0,6 Prozent ihres Umsatzes kostet es Unternehmen, wenn sie ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen halten. Das zeigt eine Studie des Handelsblatt Research Institute.
Das Sorgfaltspflichtengesetz ist auf der Zielgeraden angekommen. Doch die großen Wirtschaftsverbände haben noch lange nicht ihren Frieden mit dem umstrittenen Vorhaben gemacht, Unternehmen gesetzlich zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten.
Es brauche ein gemeinsames Vorgehen von Staat und Wirtschaft, um Menschenrechtsverstöße im Ausland wirksam zu bekämpfen, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales an diesem Montag. „Diese Aufgabe dem Mittelständler aus Paderborn oder Kusel zu übertragen, wird an den Umständen vor Ort weniger ändern, als möglich und nötig wäre.“
Der Gesetzentwurf mit seinen „überzogenen und zum Teil auch sehr diffus beschriebenen Verpflichtungen“ setze deutsche Unternehmen hohen Risiken aus und benachteilige sie im internationalen Wettbewerb, warnt der Arbeitgeberverband BDA in seiner Stellungnahme zum Gesetz. In der Konsequenz könnten sich deutsche Firmen aus Regionen mit problematischer Menschenrechtslage zurückziehen – zum Nachteil der dortigen Beschäftigten...
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