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Lieferkettengesetz: Was muss drin sein?
Damit ein Lieferkettengesetz die gewünschte Wirkung entfaltet, muss es bestimmte Mindestanforderungen enthalten. Was muss drin sein? Dieses Video vom Forum Fairer Handel und dem Weltladen-Dachverband erklärt's:
Unsere Anforderungen an ein wirksames Lieferkettengesetz
- Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette wie in den UN-Leitprinzipien: Unternehmen müssen Risiken untersuchen, Maßnahmen ergreifen, berichten, Beschwerdestellen einrichten und Abhilfe schaffen
- Umweltzerstörung = Menschenrechtsverletzung: Menschenrechtlichen und ökologische Sorgfaltspflichten müssen im deutschen Recht verankert werden
- Kontrolle und Sanktionen: Eine staatliche Behörde muss die Einhaltung kontrollieren und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen (z.B. Bußgelder)
- Haftung von Unternehmen: Unternehmen müssen für vorhersehbare und vermeidbare Schäden haften – auch im Ausland. Betroffene haben die Möglichkeit auf Schadensersatz
- Anwendung: Das Gesetz muss für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen, die in Deutschland geschäftstätig sind (also auch ausländische) sowie kleine und mittlere Unternehmen aus Risikosektorengelten