EU-Sorgfaltspflichtengesetz: Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Entwurf, kritisiert jedoch Konzept der "etablierten Geschäftsbeziehungen"
"EU-Lieferkettengesetz: Menschenrechtsinstitut begrüßt Richtlinienentwurf der EU-Kommission"
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die EU-Kommission... einen Richtlinienentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorgelegt hat. „Eine europaweite Regelung wird helfen, die Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten zu verbessern, denn viele Unternehmen mit Zulieferbeziehungen werden sich darauf einstellen“, erklärt das Institut...
Der Entwurf sei mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Substanz vergleichbar, unterscheide sich allerdings positiv in manchen Detailregelungen... Beispielsweise nehme der Entwurf Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette in die Verantwortung und sehe eine zivilrechtliche Haftung vor. “Die zivilrechtliche Haftung ist ein wichtiger Schritt, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen vor Gericht einklagen können“, so das Institut weiter.
Das Institut kritisiert, dass laut Entwurf die Sorgfaltspflichten nur bei sogenannten etablierten Geschäftsbeziehungen bestehen sollen. „Viele Menschenrechtsverletzungen finden in kurzen Lieferbeziehungen statt. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sollten daher auch diese Beziehungen erfassen.“ Es bestehe die Gefahr, dass die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ möglicherweise Anreize schafft, auf kurzfristige Lieferbeziehungen zu setzen. Stabile Lieferbeziehungen seien jedoch für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt besser, da diese die Möglichkeit bieten, sich intensiver mit den Lieferanten für die Achtung menschenrechtlicher Standards einzusetzen...
Nach Einschätzung des Instituts ist es... positiv, dass im Entwurf der Kommission eine Aufsicht durch nationale Behörden vorgesehen ist und klare Vorschriften für die Durchsetzung vorliegen...