Deutschland: Bundesrat stimmt Lieferkettengesetz zu
"Lieferkettengesetz kann in Kraft treten", 25. Juni 2021
Das Lieferkettengesetz kann in Kraft treten: Nach der Zustimmung im Bundestag hat das Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten auch den Bundesrat passiert. Damit werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe von 2023 an verpflichtet, auf Missstände beim Kauf von Produkten und Teilen aus dem Ausland zu reagieren und Abhilfe zu schaffen, wenn ihnen diese bekannt werden.
Der Bundesrat billigte das Gesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren. Damit kann es nun Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden...
Die größeren Unternehmen müssen dann bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen ermitteln, wo nötig Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) dokumentieren. Das Bafa wird dafür auch mit behördlichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet; bei Verstößen können hohe Buß- und Zwangsgelder verhängt werden.
Darüber hinaus sollen Unternehmen aber nicht zivilrechtlich für Menschenrechtsverletzungen belangt werden können. Daran gibt es trotz grundsätzlicher Zustimmung zum Lieferkettengesetz Kritik aus den Reihen von Entwicklungshilfe- und Umweltorganisationen. Aus der Wirtschaft gibt es indes Stimmen, die vor Belastungen durch die Regeln vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen warnen...
"Der Gegenwind war gewaltig, aber jetzt ist es geschafft", teilte Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) mit. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gerechten Globalisierung ohne Kinderarbeit und mit fairen Löhnen. "Als nächsten Schritt brauchen wir eine einheitliche europäische Regelung."