abusesaffiliationarrow-downarrow-leftarrow-rightarrow-upattack-typeburgerchevron-downchevron-leftchevron-rightchevron-upClock iconclosedeletedevelopment-povertydiscriminationdollardownloademailenvironmentexternal-linkfacebookfiltergenderglobegroupshealthC4067174-3DD9-4B9E-AD64-284FDAAE6338@1xinformation-outlineinformationinstagraminvestment-trade-globalisationissueslabourlanguagesShapeCombined Shapeline, chart, up, arrow, graphLinkedInlocationmap-pinminusnewsorganisationotheroverviewpluspreviewArtboard 185profilerefreshIconnewssearchsecurityPathStock downStock steadyStock uptagticktooltiptwitteruniversalityweb

这页面没有简体中文版本,现以German显示

文章

2022年2月23日

作者:
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Fehlender Ehrgeiz bei EU-Gesetzesvorschlag zur Sorgfaltspflicht

Die Europäische Kommission legt heute dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union den lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur nachhaltigen unternehmerischen Sorgfaltspflicht vor. Ziel ist es, europäische Unternehmen zu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu schützen. Die Rechenschaftspflicht der Unternehmen und der Zugang zur Justiz sollen ebenfalls verbessert werden.

Der Entwurf  erfasst sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind, mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von 150 Millionen Euro erzielen. Sie sollen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in Sektoren, in denen ein hohes Risiko von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden besteht wie z.B. im Bergbau, in der Textilindustrie oder Landwirtschaft soll die Sorgfaltspflicht gelten. Darüber hinaus umfasst das vorgesehene Durchsetzungssystem ein EU-weites Netz nationaler Regulierungsbehörden und den Zugang zu Zivilgerichten für die Geschädigten.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern nun die Mitgesetzgeber (EURat und Parlament) auf, noch ambitionierter zu handeln.

Miriam Saage-Maaß, Legal Director des ECCHR, kommentiert: „Die endgültige EU-Richtlinie sollte sich eng an international anerkannten Standards orientieren und für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten. Der derzeitige Vorschlag deckt nur etwa 1 Prozent der auf dem EU-Markt operierenden Unternehmen ab. Darüber hinaus gibt es keinen Grund, warum die Definition von Hochrisikosektoren die Bereiche Transport, Elektronik und Bauwesen ausschließen sollte, obwohl auch dort  Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind.“

„Der Zugang zur Justiz sollte ebenfalls gestärkt werden, da wichtige Hürden für wirksame Rechtsmittel wie zeitliche Beschränkungen, Gerichtsgebühren und die Beweislast nicht berücksichtigt werden“, ergänzt Ben Vanpeperstraete, Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ignoriert der Vorschlag derzeit die kostspielige, langwierige und komplexe Natur des Zugangs zum Recht.“

时间线

隐私资讯

本网站使用 cookie 和其他网络存储技术。您可以在下方设置您的隐私选项。您所作的更改将立即生效。

有关我们使用网络存储的更多信息,请参阅我们的 数据使用和 Cookie 政策

Strictly necessary storage

ON
OFF

Necessary storage enables core site functionality. This site cannot function without it, so it can only be disabled by changing settings in your browser.

分析 cookie

ON
OFF

您浏览本网页时我们将以Google Analytics收集信息。接受此cookie将有助我们理解您的浏览资讯,并协助我们改善呈现资讯的方法。所有分析资讯都以匿名方式收集,我们并不能用相关资讯得到您的个人信息。谷歌在所有主要浏览器中都提供退出Google Analytics的添加应用程式。

市场营销cookies

ON
OFF

我们从第三方网站获得企业责任资讯,当中包括社交媒体和搜寻引擎。这些cookie协助我们理解相关浏览数据。

您在此网站上的隐私选项

本网站使用cookie和其他网络存储技术来增强您在必要核心功能之外的体验。