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文章

2020年7月30日

作者:
Initiative Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz wertet vorläufige Eckpunkte für deutsches Lieferkettengesetz aus

"Da muss mehr drin sein! Wie wir die Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz von BMZ und BMAS bewerten"

...Besonders positiv an den bekanntgewordenen Eckpunkten ist: Sie beschreiben die unternehmerischen Sorgfaltspflichten klar und deutlich... Ebenfalls sehr positiv: Die Eckpunkte sehen vor, dass eine Behörde kontrollieren soll, ob sich die Unternehmen an ihre Pflichten halten. Tun sie das nicht, soll das fortan zu Bußgeldern oder dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen können... Außerdem begrüßen wir, dass im Schadensfall Betroffene die Möglichkeit bekommen sollen, bei deutschen Gerichten Entschädigungsklagen einzureichen.

Alles bestens also? Leider nicht ganz... Da wäre zum einen das Thema Umwelt... Ein Lieferkettengesetz muss die Unternehmen generell zu umweltbezogener Sorgfalt verpflichten – auch wenn noch keine Menschenrechtsverletzung eingetreten ist. Dass das rechtssicher möglich ist, zeigen ein aktuelles Rechtsgutachten von BUND, Greenpeace und der Deutschen Umwelthilfe ebenso wie eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes.

...Die Eckpunkte sehen vor, dass das Gesetz erst für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen gelten soll. Das reicht nicht aus... Was aus unserer Sicht gar nicht geht, sind pauschale „Freifahrtscheine“ für Unternehmen, wenn sie staatlich anerkannten Branchenstandards... beitreten. Die aktuellen Eckpunkte sehen aber genau das vor... Wir finden: Wenn ein Schaden eintritt und Betroffene gegen ein Unternehmen klagen, muss die Schuldfrage immer eine Einzelfallentscheidung sein, die von einem Gericht geklärt wird. Die Beweislast darf dabei nicht bei den Betroffenen liegen...

Es gibt noch einige weitere Stellen, an denen die Eckpunkte Nachbesserungsbedarf haben. Nachlesen könnt ihr das in unserer ausführlichen Auswertung der Eckpunkte...

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