Kommentar deutscher Nichtregierungsorganisationen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung
Als Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen haben wir uns am Konsultationsprozess der Bundesregierung zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten intensiv beteiligt: im Steuerungskreis der Bun- desregierung, an den insgesamt zwölf Themenanhörungen sowie an den drei Plenumskonferenzen. Damit haben wir insbesondere die Erwartung verbunden, dass sich die Bundesregierung vom ge- scheiterten Leitbild der reinen Freiwilligkeit verabschiedet und deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bei ihren Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen im Ausland ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen. Der Aktionsplan, den die Bundesregierung nun nach einem einjähri- gen internen Abstimmungsprozess vorgelegt hat, bleibt hinter dieser Erwartung weit zurück. Selbst Unternehmen im Eigentum des Bundes werden vorerst nicht verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt in ihren Auslandsgeschäften verpflichtet. Ebenso wenig werden Unternehmen von öffentli- chen Aufträgen, Subventionen oder der Außenwirtschaftsförderung des Bundes ausgeschlossen, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten missachtet haben. Für betroffene Menschen aus dem globalen Süden bleibt es weiterhin nahezu unmöglich, deutsche Unternehmen für die Beteiligung an Menschen- rechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen...