Kommentar: "Menschenrechte gelten nicht nur in der EU"
Die Bundesregierung hat ein Gesetz über Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Das sind gute Nachrichten! Das ist ein Erfolg von Arbeitsminister Hubertus Heil und CSU-Entwicklungsminister Gerd Müller. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat hingegen ständig auf der Bremse gestanden.
Diese Blockade hat Spuren hinterlassen: bei der Anwendungstiefe der Sorgfaltspflicht (die nicht alle Glieder der Lieferkette umfasst), der Größe der erfassten Firmen und der zivilrechtlichen Haftung. Ob sein Angriff auf den Menschenrechtsschutz langfristig Erfolg hat, wird aber im Europäischen Parlament entschieden.
Schon diese Woche wird das Parlament seine Forderungen an ein EU-Lieferkettengesetz beschließen. Justizkommissar Didier Reynders, der einen Entwurf für das 2. Quartal 2021 angekündigt hat, sollte die Forderungen des Parlaments in seinen Vorschlag übernehmen. Das Parlament hat nämlich bereits klargemacht, dass es ihm mit einem starken EU-Lieferkettengesetz ernst ist. Der Rechtsausschuss hat dem Plenum seinen Vorschlag fast einstimmig bei jeweils einer Enthaltung und Gegenstimme gemacht – inklusive der christdemokratischen Abgeordneten.
Wir fordern weitgehende Sorgfaltspflichten für Umwelt-, Menschenrechts- und Korruptionsrisiken. Diese sollen für die Lieferkette gelten, ein wichtiger Unterschied zum deutschen Vorschlag...
Zweitens sollte die Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen mit Risiken in ihren Lieferketten gelten, nicht nur für sehr große...
Drittens braucht es auch eine zivilrechtliche Haftung...
Viertens umfasst sorgfältiges Wirtschaften auch den Klima- und Umweltschutz...
Wichtig ist, dass das Thema europäisch koordiniert wird, damit alle Unternehmen sich an Sorgfaltspflichten halten und es Wettbewerbsgleichheit gibt. Die europäische Sozialdemokratie steht bereit, das Thema in Europa auf rechtliche Füße zu stellen.