Pakistanische Betroffene scheitern mit Klage gegen KiK
'Dortmunder Richter weisen Klage gegen KiK ab', 10 Jan 2019
Der Textildiscounter Kik muss nach einem Fabrikbrand in Karachi vor gut sechs Jahren kein Schmerzensgeld zahlen. Das Dortmunder Landgericht wies die Klage von vier Pakistanern ab. Die geltend gemachten Ansprüche von 30.000 Euro pro Kläger seien nach pakistanischem Recht bereits verjährt, begründeten die Richter die Entscheidung. [...]
Mit der Gerichtsentscheidung bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen Kik überhaupt zugestanden hätten. [...]
Die Kläger aus Pakistan machten in dem Verfahren vor dem Landgericht Dortmund geltend, dass Kik bei seinem Lieferanten nicht ausreichend auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards beziehungsweise Brandschutzvorgaben hingewirkt habe - obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegebenen Standards verpflichtet gewesen sei. Das Unternehmen wies diesen Vorwurf zurück. Das Feuer sei durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld trage. Die Fabrik habe keine Brandschutzmängel aufgewiesen. [...]
Ansgar Lohmann, bei Kik zuständig für unternehmerische Sozialverantwortung, sagte nach der Gerichtsentscheidung, das Unternehmen sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Unabhängig von den juristischen Auseinandersetzungen habe Kik die Betroffenen finanziell unterstützt und 6,15 Millionen Dollar Hilfezahlungen geleistet. Lohmann bezeichnete es zugleich als unbefriedigend, dass durch den Ausgang des Dortmunder Prozesses die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet bleibe. Unternehmen benötigten Rechtssicherheit. Kik plädiere für "eine klare gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene". [...]