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2019年2月20日

作者:
Konzernverantwortungsinitiative

Ständeratskommission verwässert Gegenvorschlag

Eine knappe Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats hat den vorliegenden Gegenvorschlag verwässert. Der neue Entwurf schliesst faktisch aus, dass Konzerne wegen Menschenrechtsverletzungen oder Verstössen gegen internationale Umweltstandards zur Rechenschaft gezogen werden können...

Geschädigte müssten zuerst zeigen, dass eine Klage gegen die Tochtergesellschaft im Ausland rechtsstaatlich unmöglich ist. Erst dann soll es möglich werden, den Konzern in der Schweiz zur Verantwortung zu ziehen...

Wie ein Geschädigter dies zeigen soll und wie ein Schweizer Zivilgericht über die Rechtstaatlichkeit eines anderen Landes urteilen würde, bleibt völlig unklar. Dies dürfte auch aussenpolitische Fragen aufwerfen. Problematisch ist vor allem: Eine Subsidiaritäts-Klausel hat langwierige und unberechenbare Verfahren über Zuständigkeiten zur Folge. Die Frage, ob ein Konzern einen Schaden verursacht hat, droht so zu verjähren. Das eigentliche Ziel der Vorlage, den Menschenrechts- und Umweltschutz zu stärken, wird mit dieser Verwässerung verfehlt...

Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees sagt: «Regeln gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne machen nur Sinn, wenn ihre Nichtbeachtung auch Konsequenzen hat. Der Vorschlag der Ständeratskommission ist zu einem Papiertiger verkommen. Sollte das Plenum des Ständerats diesen Entscheid nicht korrigieren, wird es eine Volksabstimmung über die Initiative brauchen.» ...

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