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文章

2024年7月1日

作者:
Deutsches Institut für Menschenrechte

Stellungnahme: "Vorteile der EU-Lieferkettenrichtlinie"

"Vorteile der EU-Lieferkettenrichtlinie," 07/2024

Mit der CSDDD ist erstmals ein umfassendes Regelwerk zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen auf EU-Ebene geschaffen worden. Sie bringt Rechtssicherheit für Unternehmen und strebt nach Wirksamkeit mit Blick auf den Schutz potenziell Betroffener von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten. Sowohl die präzisen Vorgaben der CSDDD – insbesondere mit Blick auf den risikobasierten Ansatz, die Priorisierung, aber auch die wirksame Einbeziehung von Stakeholdern – wie auch eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen befähigen Unternehmen, effektiv und ressourcenschonend ihre Sorgfaltspflichten umzusetzen. Neben Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sind auch außereuropäische Unternehmen erfasst, die ihre Produkte in der EU verkaufen. Durch die EU-weite Geltung der CSDDD werden zudem Wettbewerbsnachteile für Unternehmen abgebaut, die sich engagiert auf den Weg gemacht haben. Eine Externalisierung von Kosten zu Lasten von Mensch und Umwelt soll keine Wettbewerbsvorteile mehr auf dem Binnenmarkt bringen.

Die EU folgt mit der CSDDD einem weltweiten Trend; weg von Ausbeutung, hin zur Regulierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die auch die tiefere Lieferkette umfassen. Im Sinne der UN-Leitprinzipien tragen Staaten und Unternehmen eine jeweils spezifische Verantwortung und müssen zusammenwirken. Ohne den jeweils anderen gelingt es nicht, Menschenrechtsverletzungen entlang von Lieferketten zu vermeiden. Regulierungen wie das LkSG oder die CSDDD sind ein Baustein zur Erreichung dieses Ziels.

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