Bergbau-Gerätehersteller tolerieren offenbar indirekt Menschenrechts- und Umweltverstöße in Minen
"Bergbau-Gerätehersteller tolerieren offenbar indirekt Menschenrechts- und Umweltverstöße in Minen", 3. März 2023
Eine Untersuchung prangert europäische Maschinenbauer an: Sie unterstützten mit ihren Bergbaugeräten Minenprojekte, die für die Verletzung von Menschen- und Umweltrechten bekannt seien.
Europäische Maschinenbauer für Bergbau-Gerät sollen in größerem Stil Minenprojekte, die für die Verletzung von Menschen- und Umweltrechten bekannt sind, unterstützen. Das zumindest ist das Ergebnis einer Studie von Germanwatch, die dem SPIEGEL vorliegt.
Die NGO hat sich dafür die öffentlich zugänglichen Regelwerke von 14 großen Herstellern angesehen. Nur fünf davon »adressieren Sorgfaltspflichten in der nachgelagerten Lieferkette« – übernähmen also Verantwortung für den Ort und die Bedingungen, unter denen ihre Maschinen eingesetzt würden.
Laut der NGO sollen etwa Bagger der schweizerisch-deutschen Liebherr-Gruppe in der kolumbianischen Kohlemine El Cerrejón eingesetzt werden, für die indigene Völker gewaltsam vertrieben worden sein sollen. Das schwedische Unternehmen Sandvik, so Germanwatch, arbeite mit OceanaGold in der philippinischen Gold- und Kupfermine Didipio zusammen, obwohl es dort immer wieder Verstöße gegen die Landnutzungsrechte und Konflikte um die Wassernutzung gebe.
Durch das derzeit im EU-Parlament debattierte Lieferkettengesetz könnten Konzerne für derlei Probleme in der nachgelagerten Lieferkette verantwortlich gemacht werden.
Liebherr ließ eine Anfrage dazu unbeantwortet. Sandvik teilte mit, man könne sich konkret zur Studie nicht äußern, habe aber einen konzernweiten Verhaltenskodex, sowie Vorschriften für Zulieferer und Geschäftspartner, um Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, zu verhindern und zu mindern.
»Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Einhaltung nationaler Gesetze und international vereinbarter Menschenrechtsstandards und -vorschriften zu gewährleisten«, so ein Sprecher. Zudem arbeite man an einer neuen Richtlinie für das Management von Drittparteien. »Das bedeutet zum Beispiel, dass wir in Hochrisikobereichen – ob vor- oder nachgelagert – eine verstärkte Sorgfaltsprüfung durchführen werden.«