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文章

2020年6月10日

作者:
Matthieu Binder, Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Kommentar: Die Haftung von Zertifizierungs- und Prüfunternehmen als gebotener Bestandteil eines effektiven Lieferkettengesetzes

Zertifizierungsunternehmen [sind] ebenso in massive Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen involviert [...] wie Produzenten oder Retailer...

In beiden Fällen [Textilfabrik Ali Enterprises in Pakistan, Dammbruch nahe der brasilianischen Stadt Brumadinho] führten die Auditierungen und Zertifizierungen nicht zu einer Verbesserung der menschen- und umweltrechtlichen Lage, sondern ermöglichten stattdessen den (Weiter-)Betrieb menschen- und umweltrechtswidriger Produktionsweisen. Eine rechtliche Haftung droht den Zertifizierungsunternehmen nach gegenwärtigem deutschem Recht allenfalls gegenüber den eigenen Vertragspartnern. Eine Haftung gegenüber den in den jeweiligen Produktionsländern lebenden und unmittelbar in ihren Menschenrechten verletzten Personen besteht typischerweise nicht. 

Vor diesem Hintergrund ist eine Einbeziehung von Zertifizierungs- und Prüfunternehmen in den Regelungsbereich eines Lieferkettengesetzes, wie es zum Beispiel auch die „Initiative Lieferkettengesetz in ihrem Gutachten fordert, zur Erreichung eines effektiven Menschenrechtsschutzes erstrebenswert...

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