Mitteilung: "Politischer Wille für einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative bekräftigt"
Nachdem der Ständerat am 12. März 2019 auf den indirekten Gegenentwurf (16.077, Entwurf 2) zur Konzernverantwortungsinitiative (17.060) nicht eingetreten ist, hat der Nationalrat am 13. Juni 2019 entschieden, am Eintreten festzuhalten. Die Kommission folgt nun mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat damit zum zweiten Mal, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Die Kommission möchte an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung des indirekten Gegenentwurfs abschliessen und dem Ständerat in der Herbstsession ihre Anträge unterbreiten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat in ihrer Medienmitteilung vom 5. April 2019 eine Reihe von Prinzipien festgehalten, die ihrer Ansicht nach für die weitere Beratung und Entwicklung der Vorlage wichtig sind. Die Kommission wird diese Aspekte im Rahmen der Detailberatung prüfen. Sie hat bereits ein rechtsvergleichendes Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung über die Rechtslage in Europa im Hinblick auf die Geschäftsherrenhaftung für kontrollierte Unternehmen zur Kenntnis genommen...