Nationalrat hält an seinem Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative fest
"Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative: Kommission hält am Entwurf des Nationalrates fest", 31. Januar 2020
Der Ständerat ist in der Wintersession 2019 auf den indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative eingetreten und hat ein neues Konzept für einen indirekten Gegenentwurf verabschiedet. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich nun im Rahmen der Differenzbereinigung mit 14 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür ausgesprochen, am indirekten Gegenentwurf des Nationalrates festzuhalten und hat diesen überarbeitet.
Die Kommission ist der Ansicht, dass der Entwurf des Nationalrates besser geeignet ist, klare Vorgaben und Rechtssicherheit für die von der Konzernverantwortungsinitiative aufgegriffene Problematik anzubieten. Die Regelung füge sich in die bekannte Systematik des schweizerischen Obligationenrechts ein, währenddessen das Konzept des Ständerates mit vielen unklaren und dem schweizerischen Recht unbekannten Begriffen operiere, welche aus dem EU-Recht übernommen werden... Mit dem Gegenentwurf des Nationalrates würde die Haftungsfrage in Zukunft ausschliesslich nach schweizerischen Recht beurteilt und die Voraussetzungen für eine Haftung im Vergleich zur bereits nach geltendem Recht bestehenden Geschäftsherrenhaftung in vielerlei Hinsicht eingeschränkt [...] und präzisiert...
Die Differenzbereinigung des indirekten Gegenentwurfs wird in der Frühjahrssession fortgesetzt... Bis zu einer allfälligen Einigungskonferenz muss die Vorlage noch in jedem Rat zweimal beraten werden...