Politische Einigung über EU-Gesetz zur Unternehmensverantwortung ein Schritt nach vorn
Nach langen Verhandlungen über das EU-Lieferkettengesetz haben sich die Unterhändler des Europäischen Rates und des Parlaments letzte Woche auf einen Text für den Entwurf der EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geeinigt.
Das sind wichtige Neuigkeiten. Nach der formellen Verabschiedung des Gesetzes wird die Europäische Union zum ersten Mal große Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zur Rechenschaft ziehen. Die Einigung sieht vor, daß Opfer von Mißständen vor Gericht gehen können und Unternehmen für die Verletzung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden können.
Obwohl das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, ist es keinesfalls perfekt. Die Bestimmungen zum Klimawandel sind zum Beispiel zu schwach, und der Finanzsektor ist von der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht ausgeschlossen. Aber selbst in seiner jetzigen Form wird das Gesetz den Druck auf die Unternehmen erhöhen, Menschenrechte zu respektieren. Und es wird faire Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa schaffen, wo einige Mitgliedstaaten bereits verbindliche Sorgfaltspflichtgesetze verabschiedet haben...
Die europäischen Regierungen und Parlamentarier müssen jetzt schnell handeln, um das EU-Lieferkettengesetz noch vor dem Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2024 zu verabschieden. Wenn die EU ihr Versprechen wahrmacht und einen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen setzt, dann wäre das eine willkommene Entwicklung für die Menschenrechte.