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15 Sep 2023

Auteur:
Frankfurter Rundschau

Streik in Gräfenhausen: Arbeitsminister erwirkt Sonderprüfung der deutschen Auftraggeber im Rahmen des Lieferkettengesetzes

"Streik der Lkw-Fahrer in Gräfenhausen: Sonderprüfung bei Kunden des polnischen Spediteurs"

Bundesminister Hubertus Heil hat auf eine Sonderprüfung möglicher Auftraggeber der Mazur-Gruppe hingewirkt. Derweil dauert der Streik der Lkw-Fahrer in Gräfenhausen schon zwei Monate.

Gräfenhausen – Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt ausbeuterischen Speditionen den Kampf an und hat nach Informationen der Frankfurter Rundschau auf Sonderprüfungen bei Unternehmen hingewirkt, die als Auftraggeber mit der polnischen Mazur-Gruppe in Verbindung gebracht werden. [...]

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Lkw-Fahrer unterstützen

„Lkw-Fahrer halten unser Land und unsere Wirtschaft am Laufen. Sie um ihren hart verdienten Lohn zu betrügen, dulden wir nicht“, sagte Heil der FR. Die verzweifelten Fahrer in Gräfenhausen bräuchten unsere Unterstützung. Sie hätten ein Recht auf ihren Lohn; ausbeuterische Speditionen müssten von unseren Straßen verschwinden.

Der Minister forderte die deutschen Großunternehmen auf, „bei der Auswahl ihrer Speditionen ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Und gegen schwarze Schafe gehen wir mit dem Lieferkettengesetz vor“, so Heil.

Bei den Prüfungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollen alle verfügbaren Informationen verwendet werden, beispielsweise Hinweise aus veröffentlichten Frachtpapieren zu möglichen Auftraggebern. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Angaben zufolge sein Monitoring bei Zulieferern der Transportbranche verstärkt, um Verstößen gegen das Gesetz und Beschwerden gegen Unternehmen konsequent nachzugehen.

Lieferkettengesetz gilt für große Unternehmen: Mazur war Teil der Lieferkette der DHL

Bei Mazur wird es offenbar vor allem um mehrere Punkte aus Paragraf 2 des LkSG gehen. Diese ahnden etwa fehlende Maßnahmen gegen körperliche und geistiger Ermüdung, etwa durch lange Arbeitszeiten und mangelnde Ruhepausen sowie das Vorenthalten eines angemessenen Lohnes. Dieser muss mindestens so hoch liegen wie der anwendbare Mindestlohn und richtet sich nach dem Beschäftigungsort.

Es ist nicht einfach, direkt gegen solche Unternehmen vorzugehen: Das Lieferkettengesetz gilt nämlich nur für Firmen mit Sitz in Deutschland oder ausländische Unternehmen mit einer Zweigniederlassung hier, wenn sie aktuell mindestens 3000 oder ab 2024 mindestens 1000 Mitarbeitende im Inland beschäftigen. Allerdings gibt es Ansatzpunkte, wenn ein Unternehmen in Deutschland, dessen Zulieferer Mazur ist, unter das Gesetz fällt.

Die DHL hatte eingeräumt, dass Mazur Teil der Lieferkette des Logistikkonzerns war. Jedoch sei dies ohne Wissen der DHL geschehen. Die Zusammenarbeit mit der zwischengeschalteten Firma, die dies zu verantworten habe, sei ausgesetzt. Andere Großunternehmen bestreiten trotz mehrerer Hinweise, eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung zu Mazur zu haben. [...]

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