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記事

2020年10月5日

著者:
Markus Demele, Kolping International,
著者:
MdB Matthias Zimmer, CDU

Kommentar: "Ein Lieferkettengesetz ist nötig und machbar"; Haftung regelt "Selbstverständlichkeit"

...Eine wachsende Zahl von Menschen, auch im konservativen Milieu, sind der Meinung, dass deutsche Firmen moralisch verpflichtet sind, für bestimmte Mindeststandards in ihrer Wertschöpfungskette Sorge zu tragen. Keine Gewinne ohne Gewissen...

...Arbeitgeberverbände, die Mittelstandsvereinigung der CDU und auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier sehen Wettbewerbsnachteile, wenn Firmen bereits mit 500 Beschäftigten von dem Gesetz erfasst werden.

Sie fordern, dass das Gesetz erst von 5000 Beschäftigten an greift – das wären noch rund 280 Firmen, ein Bruchteil der deutschen Wirtschaft und das Gesetz damit weitgehend eine Farce. Das Gewissen fängt nicht erst bei 5000 Beschäftigten an.

Auch die drohende zivilrechtliche Haftung bei nachweislicher Missachtung der Sorgfaltspflicht wird als Drohkulisse aufgebaut, als stünden Firmen in der Gefahr für Verstöße zu haften, auf die sie keinen Einfluss haben. Darum geht es bei dem Gesetz aber nicht.

Haften, so sieht es der Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller vor, muss ein Unternehmen nur, wenn es von einer Menschenrechtsverletzung bei einem Zulieferer wusste und nichts dagegen unternommen hat. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit – ist es aber leider nicht. Darum ist ein Lieferkettengesetz hierzulande so nötig.

Eine zweite Form der kritischen Anfrage kommt neben anderen vom entwicklungspolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Volkmar Klein. Er befürchtet Markteintrittsbarrieren für Firmen aus Entwicklungsländern...

So berechtigt die Anfrage scheint, ist sie kein stichhaltiges Argument gegen ein durchsetzungsstarkes Lieferkettengesetz. Zum einen ist es Firmen in Entwicklungsländern die Zulieferer in internationalen Lieferketten sind schon jetzt abverlangt, dauerhaft eine gleichbleibende Produktqualität zu liefern. Warum soll bei der Einhaltung von Menschenrechten nicht gelingen, was bei der Qualitätssicherung von Waren selbstverständlich ist?

Zum anderen wären die entwicklungspolitischen Nettoeffekte weit überwiegend positiv. Selbst wenn einige Firmen aus Ländern des Globalen Südens durch den Nachweis der Einhaltung von Menschenrechten überfordert wären, so profitiert von dieser Nachweispflicht doch die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten gerade in den Hochrisikobranchen...

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