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Artikel

23 Sep 2015

Autor:
Heise Online

Datenschutz bei Facebook: EuGH-Generalanwalt nennt Safe Harbour ungültig

Im Rechtsstreit über den Datenschutz bei Facebook hat der Kläger Max Schrems einen Teilerfolg errungen: Der Generalanwalt des EuGH hat erklärt, seiner Meinung nach sei das Safe-Harbour-Abkommen mit den USA ungültig. Das Gericht muss dem aber nicht folgen.Wegen der NSA-Massenüberwachung ist das Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA ungültig. Das zumindest ist die Überzeugung des zuständigen Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, wie er sie am heutigen Mittwoch in seinem Schlussantrag darlegte. Damit stützt der Franzose Yves Bot in demRechtsstreit zwischen Max Schrems und der irischen Datenschutzbehörde über den Datenschutz bei Facebook die Überzeugung des Österreichers. Der Schlussantrag ist für den Gerichtshof zwar nicht bindend, aber gemeinhin folgt er diesem in seinen Entscheidungen. Schrems hatte den Datenschutz von Facebook 2013 angesichts der Berichte über die NSA-Überwachung und das PRISM-Programm angezweifelt. Irland ist für diese Fragen zuständig, weil Facebook dort seinen Europasitz hat. Der dortige Datenschutzbeauftragte hatte die zugehörige Beschwerde aber abgelehnt, weil bei Facebooks Datensicherung Safe Harbour Anwendung finde. Diesem Abkommen zufolge dürfen die Daten von EU-Bürgern in die USA übermittelt werden, da dort der Datenschutz ausreichend gesichert sei. Das sah Schrems anders, zog vor Gericht und landete schließlich vor dem EuGH, wo der Rechtsstreit nun zu einer grundsätzlichen Beurteilung von Safe Harbour zu führen scheint.

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