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記事

2019年4月9日

著者:
Tobias Schwab, Frankfurter Rundschau

FR-Kommentar: "Eine Frage der Qualität"

Ein Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte? „Unsinn“, sagt der Cheflobbyist der Arbeitgeber. Das ist kurzsichtig gedacht...

In den eigenen Fabriken im Ausland, so Kramer, würde selbstverständlich „nach unseren sozialen und ökologischen Standards“ gearbeitet. Bei den Zulieferern aber könne das ein deutsches Unternehmen gar nicht überblicken und damit auch nicht die Verantwortung übernehmen.

Das ist nun wirklich tiefgestapelt. Hiesige Hersteller betreiben schon lange einen immensen Aufwand, um die Sicherheit und Qualität der gelieferten Produkte zu gewährleisten. Die Partner in der Lieferkette erhalten detaillierte technische Standards und Anforderungen als Vorgabe. Zulieferer, die diese nicht erfüllen, sind schnell raus aus dem Geschäft.

Wer also kompromisslos auf die Qualität der eingekauften Produkte achtet, sollte mit vergleichbarer Konsequenz auch die Qualität der Arbeitsbedingungen sichern können. Die menschenrechtliche Sorgfalt könnte dabei in bestehende Management-Prozesse integriert werden.

Das ist kein Unsinn – es hat sogar eine wirtschaftliche Logik. Denn wer mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht wird, zahlt mit einem ramponierten Ruf. Das mussten Firmen wie der Textildiscounter KIK schon bitter erfahren.

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