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2021年3月2日

著者:
Initiative Lieferkettengesetz

Initiative Lieferkettengesetz fordert in Verbändeanhörung dringende Nachbesserung massiver Schwachstellen

"Entwurf für Lieferkettengesetz: Anreiz zum Wegschauen statt präventiver Menschenrechtsschutz", 1. März 2021

Drohen in meiner Lieferkette Risiken für die Menschenrechte? Und kann ich etwas dagegen tun? Diese Fragen muss sich jedes Unternehmen im Rahmen einer Risikoanalyse stellen. Dabei muss es seine gesamte Lieferkette in den Blick nehmen. Das sagen nicht wir – das sagen die Vereinten Nationen! So haben sie es in ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen und so will es auch die OECD.

Doch die Bundesregierung nimmt es mit diesen internationalen Vereinbarungen offenbar nicht so genau: Sie plant ein Lieferkettengesetz, das diesen Grundsatz von unternehmerischer Sorgfalt untergräbt. Für uns ist klar: Ein Rückschritt hinter internationale Standards wäre inakzeptabel! ...

[D]as Gesetz [leitet] einen dringend notwendigen Paradigmenwechsel ein. Weg von einer rein freiwilligen Corporate Social Responsibility, hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Vorgaben.

Doch der Gesetzentwurf hat massive Schwachstellen... Auf Druck der Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats, des Bundeswirtschaftsministers und der Bundeskanzlerin wurden die die Reichweite der Sorgfaltspflichten von Unternehmen so eingeschränkt, dass sie sich in vollem Umfang nur noch auf direkte Vertragspartner beziehen. Für Unternehmen wie Lidl, Aldi und Co. würde das konkret bedeuten: Sie müssten beim Einkauf von Bananen nur eine Handvoll Zulieferer in den Blick nehmen, die alle in Deutschland sitzen – nicht aber die Plantagen, von denen die Bananen stammen.

Denn tiefer in der Lieferkette – zum Beispiel auf der Bananenplantage – müssten Unternehmen ihre Risiken nur „anlassbezogen“ ermitteln und nur dann etwas unternehmen, wenn sie „substantiierte Kenntnis“ über eine mögliche Verletzung der Menschenrechte erlangen... Unternehmen würden somit erst dann aktiv, wenn sie jemand anderes konkret auf eine mögliche Verletzung hinweist oder der Schaden schon entstanden ist! Das Gesetz würde Unternehmen sogar einen Anreiz zum Wegschauen setzen... Das widerspricht dem präventiven Kerngedanken der UN-Leitprinzipien und ist für uns inakzeptabel.

Außerdem fehlt in dem Gesetzentwurf eine zivilrechtliche Haftung vollständig – und damit die Möglichkeit für Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzuklagen. Das französische Loi de Vigilance und auch die bisherigen Pläne für eine EU-Regelung gehen da deutlich weiter.

Ebenso fatal: Der Gesetzentwurf berücksichtigt Umweltstandards nur marginal und führt keine eigenen, umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein...

Und: Das Gesetz soll für viel zu wenig Unternehmen gelten, nämlich zunächst nur für rund 600. Ab 2024 sollen dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden erfasst werden – das wären etwa 2.800 Unternehmen. Immer noch viel zu wenig! ...

Wir brauchen nicht irgendein Lieferkettengesetz, sondern eines, das wirksam ist. Deswegen fordern wir alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, sich im Bundestag für Nachbesserungen des Lieferkettengesetzes stark zu machen. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss:

  • Unternehmen dazu verpflichten, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts-Risiken zu analysieren;
  • die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärken;
  • eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten einführen;
  • alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen erfassen.

Zum Weiterlesen:

  • Den aktuellen Gesetzentwurf findet ihr hier.
  • Unsere ausführliche Auswertung findet ihr hier.

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