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2020年8月11日

著者:
Auswärtiges Amt

Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte: Ergebnisse der zweiten Erhebung

...Das Ziel, dass die Hälfte der Unternehmen diese Kernelemente angemessen umsetzen, wurde nicht erreicht. Demnach erfüllen 13 bis 17 Prozent der Unternehmen die Anforderungen des NAP vollständig. 83 bis 87 Prozent der Unternehmen erfüllen sie nicht. Innerhalb der letzten Gruppe befinden sich 10 bis 12 Prozent der Unternehmen auf einem guten Weg zur Erfüllung des NAP. Weitere rund 1 Prozent haben einen hinreichenden Umsetzungsplan bis spätestens Ende 2020.

Nach Bekanntwerden der ersten Ergebnistendenz sagte Außenminister Heiko Maas am 14.7.2020: "Es zeigt sich, dass sich einerseits bereits viele deutsche Unternehmen intensiv mit menschenrechtlichen Fragen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit auseinandersetzen und Probleme tatkräftig angehen. Andererseits zeigt das vorläufige Ergebnis aber auch sehr deutlich, dass viele Unternehmen hinter der Erwartungshaltung der Bundesregierung zurückgeblieben sind. Die Einhaltung von Menschenrechten darf aber keine Frage individuellen Engagements sein. Wir müssen deshalb jetzt über gesetzliche Regelungen sprechen, damit sich vorbildliches Verhalten von Unternehmen lohnt und die schwarzen Schafe zur Rechenschaft gezogen werden."

Der Erhebungsbericht wurde heute im zuständigen Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrechte vorgestellt, der nun über den Entwurf berät. Dabei werden die Ergebnisse auch mit den Stakeholdern... diskutiert. Der Bericht soll im Herbst 2020 veröffentlicht werden.

Auf Basis des Berichts entscheidet die Bundesregierung über mögliche Folgemaßnahmen - zum Beispiel eine verbindliche Regelung zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor: „...Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

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