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Rechtliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf über ein Sorgfaltspflichtengesetz inkl. 14 konkreter Verbesserungsvorschläge
März 2021
Die folgenden Vorschläge der Initiative Lieferkettengesetz zielen darauf ab, die mit dem Gesetz verfolgten Ziele umfänglich und effektiv zu erreichen.
Die Ziele des Gesetzentwurfs sind:
- Die Rechte der von Unternehmenstätigkeit betroffenen Menschen in den Lieferketten stärken;
- Den Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung tragen.
Die folgenden Vorschläge sollen einer am Zweck des Gesetzes ausgerichteten Nachschärfung des Gesetzentwurfs während der parlamentarischen Befassung dienen. Damit das Gesetz wirksam ist und nicht hinter internationale Standards zurückfällt, sind im Gesetzgebungsprozess im Bundestag folgende substanzielle Nachbesserungen erforderlich, die wir anhand von 14 Änderungsvorschlägen konkretisieren:
- Vollumfängliche Sorgfaltspflichten nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich und unmittelbare, sondern auch mittelbare Zulieferer;
- Eine explizite zivilrechtliche Haftungsregel, wonach Unternehmen vor deutschen Zivilgerichten für Schäden haften, die sie durch Missachtung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben;
- Einführung eigenständiger umweltbezogener Sorgfaltspflichten;
- Eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Unternehmen mit über 250 Mitarbeiten- den sowie auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sektoren mit besonderen menschenrechtlichen Risiken.