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2019년 9월 4일

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Konzernverantwortungsinitiative

Schweiz: Indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative - Einschätzung der Initiant/innen

Heute hat die Rechtskommission des Ständerats mitgeteilt, dass sie ihrem Rat beantragt, den Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative anzunehmen. Sie bekräftigt, dass sie einen Vorschlag will, der eine gewisse zivilrechtliche Haftung beinhaltet.

Im Februar dieses Jahres hatte die Kommission bereits über den Gegenvorschlag beraten und ihm zugestimmt. Neben zahlreichen Änderungen entschied die Kommission damals auch den Einbau einer «Subsidiaritäts-Klausel», welche sowohl von Economiesuisse als auch den Initianten – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen – stark kritisiert wurde.

Der Ständerat beschloss im März dieses Jahres knappes Nichteintreten... Nun will die RK-S offensichtlich mit einer überarbeiteten Version die Blockade lösen und schlägt neu anstelle der «Subsidiaritäts-Klausel» ein Schlichtungsverfahren vor dem Nationalen Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze vor, welches vor einer Zivilklage beschritten werden müsste. Damit soll der Angst begegnet werden von Teilen der Wirtschaft, dass es zu missbräuchlichen Klagen kommen könnte.

Aus Sicht der Initianten ist die Einschränkung der Klagemöglichkeiten via Schlichtungsverfahren ein erneuter Abstrich... Im Sinne einer Kompromiss-Lösung und um rasche Verbesserungen für die Menschen vor Ort sicherzustellen, ist ein erneutes Entgegenkommen aber denkbar. Dies insbesondere dann, wenn wichtige Teile der Wirtschaft einen solchen Kompromiss mittragen. Die Initianten werden sich verbindlich zur Frage des Rückzugs äussern, sobald der konkrete Gesetzestext («Fahne») vorliegt. Dieser wird auf Ende Woche erwartet...

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