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文章

2017年5月9日

作者:
Heise Online

Urteil in Österreich: Facebook muss Hasspostings weltweit löschen

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...Wie auch in anderen Verfahren hatte Facebook demnach wieder darauf bestanden, dass nur Gerichte am Ort der Firmenzentrale (Kalifornien) oder der Europazentrale (Irland) für Klagen zuständig seien. Dem folgte das Gericht nicht: Betroffene können also auch vor österreichischen Gerichten ihre Ansprüche durchsetzen.Außerdem wurde deutlich festgestellt, dass es sich bei Äußerungen wie "korrupter Trampel", "miese Volksverräterin" und "grüne Faschistenpartei" eindeutig um Hass-Postings gegen die Grünen-Parteichefin Eva Glawischnig handele. Die verstießen gegen die "Community-Standards" von Facebook. Alle identischen Einträge müssten gelöscht werden. Nicht geklärt sei lediglich, ob auch sinngleiche Inhalte gesucht und entfernt werden müssten. Das wollen die Grünen nun den Obersten Gerichtshof entscheiden lassen. Während die Löschung der Hasspostings damit gerichtlich verfügt wurde, muss in dem Hauptverfahren am Handelsgericht noch geklärt werden, ob Facebook auch interne Daten zu den Verbreitern solcher Beiträge herausgeben muss. Da auch Bilder von Glawischnig verbreitet wurden, stehe außerdem die Frage im Raum, ob ihr ein immaterieller Schadensersatz zusteht. Da die Einstweilige Verfügung zur Löschung dieser Hasspostings damit aber schon rechtskräftig ist, können die Grünen nun in Irland deren Durchführung verlangen, denn weitere Rechtsmittel seien nicht zulässig. Sollte Facebook dem nicht nachkommen, drohe eine Geldstrafe oder "möglicherweise sogar die Abschaltung der Server"....