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文章

2015年4月2日

作者:
Umweltdialog

"Juristisch äußerst unpräzises Terrain": Kommentar zum deutschen Aktionsplan der UN-Leitlinien zu Menschenrechten

"Berlin kündigt Aktionsplan der UN-Leitlinien zu Menschenrechten für 2016 an", Umweltdialog, 2. April 2015

...Aber sind Menschenrechte überhaupt so einfach juristisch verankerbar? Spontan mag die Antwort sicher „ja“ lauten, aber mit Blick auf weltweite Standards, unterschiedliche Kulturen, Religionen und Gewohnheiten fällt die Antwort schon schwerer. Darauf weist auch die Juristin Dr. Birgit Spießhofer von der internationalen Kanzlei Dentons hin: „Der Satz ,Unternehmen sollen alle Menschenrechte respektieren‘ ist in der Praxis nicht durchführbar“, so Spießhofer. Was nämlich in Deutschland rechtens ist, gilt beispielsweise nicht für Saudi Arabien oder andere Länder. Daraus ergeben sich für Unternehmen große Räume der Rechtsunsicherheit. Das gilt nicht nur für international agierende Firmen, sondern praktisch für jeden Betrieb, der Produkte oder Bauteile aus aller Welt zukauft. Einen Überblick über die gesamte Lieferkette zu haben, sei unmöglich, so Spießhofer weiter. In der Praxis sichern Firmen dies allerdings zu. So unterschreibt der Vertrieb oft entsprechende Klauseln, um den Auftrag zu bekommen, auch wenn die Firma dies gar nicht zu 100 Prozent wissen könne. Spießhofer: „Die agieren nach dem Prinzip Augen zu und durch.“...

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