Regierung vertagt Kampf für Menschenrechte
...Die Bundesregierung geht den Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette globaler Konzerne eher zögerlich an. Wie der noch unveröffentlichte Entwurf des Nationalen Aktionsplans (NAP) zeigt, setzt sie weiter auf Freiwilligkeit und nicht auf gesetzliche Regelungen.Das Papier, das dem Handelsblatt vorliegt, sieht keine Verpflichtungen für Unternehmen vor, sondern nur Empfehlungen. Als Ziel formuliert es, dass bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschrieben „Elemente menschrechtlicher Sorgfaltspflicht“ in ihre Lieferketten integriert haben. Es sind jedoch keine Sanktionsmechanismen vorgesehen für Unternehmen, die die Erwartungen der Bundesregierungen nicht erfüllen...