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Artikel

14 Dez 2023

Autor:
Initiative Lieferkettengesetz

Einigung im Trilog: Meilenstein auf dem Weg zum EU-Lieferkettengesetz

Die Verhandlungen gingen bis in die späten Abendstunden, heute morgen dann hat es der Europäische Rat per Pressemitteilung bekanntgegeben: Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben sich geeinigt. Das EU-Lieferkettengesetz soll kommen! Das ist ein Durchbruch und ein großer Erfolg für die vielen Menschen und Organisationen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben. Vor allem aber ist es eine gute Nachricht für all die Menschen, die entlang der weltweiten Lieferketten unter den Machenschaften großer europäischer Unternehmen leiden.

Denn das EU-Lieferkettengesetz wird ihre Position vor Gericht verbessern: Anders als das deutsche Lieferkettengesetz sieht es eine zivilrechtliche Haftung vor, wenn Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Das heißt: Betroffene können vor europäischen Gerichten Schadensersatz einfordern.

Wir von der Initiative Lieferkettengesetz werden den EU-Kompromiss ausführlich prüfen und analysieren, sobald der Wortlaut vorliegt. Schon jetzt ist allerdings klar: Die EU hat auch einige große Chancen vertan. So soll der Finanzsektor eine Sonderbehandlung erhalten, die in keinster Weise nachvollziehbar ist. Wir sagen: Auch Banken und Investoren müssen bei der Vergabe von Krediten und Investitionen verpflichtet werden, Menschenrechte, Umwelt und Klima zu achten! Und auch bei den Klimapflichten für Unternehmen greift die Einigung viel zu kurz und bietet Unternehmen zu viel Raum für Greenwashing.

Trotz dieser verpassten Chancen ist für uns klar: Das EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Menschenrechts-Vorhaben, das einige Schwächen des deutschen Lieferkettengesetzes endlich korrigiert. Die Bundesregierung muss daher dem EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Rat geschlossen zustimmen!

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